Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 
Atila & Partner Immobilien GbR

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages zwischen dem Kunden und der Atila & Partner Immobilien GbR. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er die Einbeziehung dieser AGB anerkennt und dass ihm ein Exemplar übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB online unter 
www.atila-immobilen.de/agb einzusehen.

 

§1 Maklerprovision

Der Kunde der Atila & Partner Immobilien GbR verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Atila & Partner Immobilien GbR vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegte Maklerprovision zu zahlen.

Wurde keine explizite Provision vereinbart, gilt:

  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie beträgt die Maklerprovision 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Die Provision ist sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu zahlen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Falls die Atila & Partner Immobilien GbR als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers auftritt und mit dem Kaufinteressenten keinen Maklervertrag abschließt, entfällt die Provisionspflicht für den Käufer.

Im Falle der Vermittlung eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. zu zahlen.

  • Aufgrund der gesetzlichen Regelungen (§ 2 Abs. 1a WoVermG) ist in der Regel der Vermieter der Auftraggeber.
  • Sollte ausnahmsweise ein schriftlicher Suchauftrag mit einem Mieter als Auftraggeber abgeschlossen werden und der Auftrag des Vermieters erst danach eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters ebenfalls 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt..

 

§2 Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und ist sofort zahlbar. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Maklercourtage begleicht.

 

§3 Nachweis- und Vermittlungstätigkeit

Die Maklerprovision wird sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags fällig. Es genügt, wenn die Tätigkeit von Atila & Partner Immobilien GbR für den Vertragsabschluss zumindest mitursächlich war.

 

§4 Alleinauftrag

Sollte ein Makleralleinauftrag vereinbart worden sein, verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des Vertrags keine anderen Makler für die Vermittlung des betreffenden Objekts einzuschalten. Bei Verstoß bleibt die vereinbarte Maklerprovision geschuldet.

 

§5 Angebote und Haftung für Objektangaben

Alle Angebote der Atila & Partner Immobilien GbR sind freibleibend und unverbindlich.

  • Sämtliche Angaben zu den Objekten beruhen auf Informationen Dritter, die Atila & Partner Immobilien GbR den Interessenten nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung stellt, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit.
  • Atila & Partner Immobilien GbR übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
  • Atila & Partner Immobilien GbR überprüft die Bonität der vermittelten Vertragsparteien nicht und übernimmt keine Haftung für deren Zahlungsfähigkeit.

 

§6 Haftungsausschluss für Steuer- und Rechtsberatung

Atila & Partner Immobilien GbR erbringt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Kunden wird empfohlen, sich in diesen Angelegenheiten an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden. Eine Haftung für steuerliche oder rechtliche Auswirkungen eines Immobiliengeschäfts wird ausgeschlossen.

 

§7 Zustimmung zur Kommunikation per E-Mail / Messenger

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die gesamte Korrespondenz im Rahmen der Maklertätigkeit, einschließlich der Übersendung von Exposés, Angeboten, Rechnungen und anderen Dokumenten, auch per E-Mail oder Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) erfolgen kann. Der Kunde kann seine Zustimmung zur elektronischen Kommunikation jederzeit widerrufen. Weitere Details zum Widerrufsrecht sind in der Widerrufsbelehrung in § 16 geregelt.

Der Kunde trägt das Risiko für Datenverluste oder -zugriffe durch unbefugte Dritte, soweit dies nicht auf grober Fahrlässigkeit von Atila & Partner Immobilien GbR beruht.

 

§8 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

  • Die von Atila & Partner Immobilien GbR übermittelten Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Atila & Partner Immobilien GbR gestattet.
  • Atila & Partner Immobilien GbR verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln und diese gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern.

 

§9 Schadenersatz bei unbefugter Weitergabe

Falls es infolge unberechtigter Weitergabe von Informationen durch den Kunden zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten kommt, haftet der Kunde gegenüber Atila & Partner Immobilien GbR auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision.

 

§10 Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte

Die vereinbarte Maklerprovision ist auch dann zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbpacht statt Kauf etc.). Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen wird.

 

§11 Haftungsbeschränkung

Atila & Partner Immobilien GbR schränkt ihre Haftung gemäß den folgenden Bestimmungen ein:

  • Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Atila & Partner Immobilien GbR, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Atila & Partner Immobilien GbR uneingeschränkt.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Atila & Partner Immobilien GbR nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
  • Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangene Gewinne oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.

 

§12 Doppeltätigkeit

Atila & Partner Immobilien GbR kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig sein, sofern nicht ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder offengelegt wurde.

 

§13 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Atila & Partner Immobilien GbR unverzüglich zu informieren, wenn er seine Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder Vermietungsabsichten aufgibt.

Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Atila & Partner Immobilien GbR das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Atila & Partner Immobilien GbR einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Atila & Partner Immobilien GbR unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen. 

 

§14 Auskunftspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Atila & Partner Immobilien GbR auf Verlangen über den Abschluss des vermittelten Vertrags (inklusive Vertragsdetails) zu informieren, um die Berechtigung der Provisionsforderung zu prüfen.

 

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz von Atila & Partner Immobilien GbR in Denzlingen.

Atila & Partner Immobilien GbR
Gartenstraße 24
79211 Denzlingen

info@atila-immobilien.de
+49 171 3611965
www.atila-immobilien.de

 

§16 Widerrufsrecht

(Gilt nur für private Auftraggeber)

Details zur Widerrufsbelehrung, Widerrufsfrist, Widerrufserklärung und den Folgen sind unter www.atila-immobilien.de/widerrufsbelehrung abrufbar.

 

§17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand 11.03.2025

 

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